FAQs – Fragen & Antworten

FAQs

Aus welchen Sparten stammen Dritt-Werber normalerweise?

Das ist unterschiedlich – i.d.R. ist jedoch eine Branchenrelevanz gegeben: Hersteller von Ordinations-Software, Laborgeräte-Hersteller, ergänzende Produkte rund um den Ordinationsbetrieb, Haustechnik, Luxusartikel u.v.m.

Wie viele Dritt-Werber können gleichzeitig in einem Mailing auftreten?

Ein hohes Qualitätslevel unserer Mailings ist oberstes Gebot. Nur so können wir optimale Voraussetzungen für Ihre Werbebotschaften schaffen. Es ist für die Aufmerksamkeit des Empfängers wenig dienlich, mit vielen unterschiedlichen Werbern auf einmal „bombardiert“ zu werden.

Daher sind neben Ihrem Werbeauftritt max. 2 weitere Dritt-Werber möglich – insg. also 3 Dritt-Werber. Die Zählung beinhaltet sämtliche Informations-Inhalte (Beilagen, Anzeigen, Kuvertbranding usw.).

Wir können i.d.R. leider keine Ausnahmen zulassen. Dies führt dazu, dass Werbe-Interessenten auf später folgende Mailings verschoben werden müssen. Wir bitten im Sinne der Fairness – auch in Hinblick auf Ihre zukünftigen Werbebotschaften – um Ihr Verständnis.

Wie wird der Datenbestand der niedergelassenen Ärzte aktuell gehalten?

Wir können so viel verraten: Unser hauseigener, erfahrener Datenhygieniker nutzt kontinuierlich eine Vielzahl an Quellen um bundeslandspezifisch bei Praxis-Eröffnungen, -Schließungen & -Verlegungen bestmöglich auf dem neuesten Stand zu sein.

Kann die Vollständigkeit sowie absolute Fehlerfreiheit des Datenbestands der niedergelassenen Ärzte garantiert werden?

NEIN. Fehler passieren leider immer. Nicht nur bei uns, sondern auch bei den Datenquellen, die unser hauseigener Datenhygieniker nutzt. Darüber hinaus gibt es leider auch Informationsupdates wie z.B. Namensänderungen (Hochzeit, Scheidung etc.), die nur in den seltensten Fällen korrekt kommuniziert werden und somit auch vor unserem Datenhygieniker zumindest bis zur ersten Retoursendung (die wir natürlich akribisch genau auswerten) im Verborgenen bleiben. Trotzdem sind wir hier felsenfest der Überzeugung – u.a. auf Grund der smarten Kombination vielerlei Quellen sowie einer ganzen Menge Erfahrung – eine der besten Datenbestände niedergelassener Ärzte (der Humanmedizin) in Österreich zu haben.

Gibt es verbindliche Stückelungen oder Mindermengen?

JA, Beilagen können immer nur in 100er-Einheiten gebucht werden – das bedeutet auch, dass Mailing-Projekte mit weniger als 100 Beilagen nicht angenommen werden können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei kleinen Stückzahlen im Umfang von 100 bis inkl. 1.500 Beilagen um eine Mindermenge (35% Aufschlag) handelt. Siehe auch: Tarife

Anzeigen und Brandings können i.d.R. nur im vollen Umfang der jeweiligen Mailing-Auflage gebucht werden; aktuelle Details auf Anfrage!

Wann ist Abgabeschluss für Beilagen, Anzeigen & Brandings?

I.d.R. 6 Wochen vor dem (bei Teilversand: dem 1.) Versandtermin des jeweiligen Mailings; aktuelle Details auf Anfrage!

Gibt es einen Agenturrabatt?

JA, i.d.R. gewähren wir bis zu 10% Agenturrabatt. Bitte vergessen Sie nicht, uns bei Erstbuchung einen Scan Ihres entsprechenden Gewerbescheins zukommen zu lassen!

Gibt es Wiederholungsrabatte?

JA, es können bereits ab der 2. Buchung i.d.R. 10% Wiederholungsrabatt vereinbart werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei einer Abweichung des gebuchten Volumens im Vergleich zur vorhergehenden Buchung der Wiederholungsrabatt nur auf das jeweils geringe Volumen gewährt wird.

Ein Beispiel: Die 1. Buchung hatte einen Umfang von 2.400 Beilagen – bei der 2. Buchung werden bereits 7.200 Beilagen vereinbart. Wir gewähren nun auf freiwilliger Basis bei der 2. Buchung einen Wiederholungsrabatt in Höhe von 10% des Beilagen-Tarifs der 1. Buchung (also von 2.400 Beilagen), da das Volumen der vorhergehenden (1.) und der aktuellen (2.) Buchung voneinander abweichen.

Würde nun eine 3. Buchung wieder in Höhe von 7.200 Beilagen (wie bei der 2. Buchung) vereinbart werden, so könnte der „volle“ Wiederholungsrabatt in Höhe von 10% des Beilagen-Tarifs der 2. bzw. 3. (da ident) Buchung (also von 7.200 Beilagen) gewährt werden. Weitere Details auf Anfrage!

 

Können wir ein Mailing über arztwerbung24.at durchführen, bei dem wir die EINZIGEN WERBER – d.h. auch ohne Inhalte von cpu4you – sind?

NEIN. Die cpu4you-Werbeinhalte sind IMMER grundlegender Hauptbestandteil der Mailings. Sie können jedoch das exklusive Werbe-Angebot „Einziger Dritt-Werber“ für Ihre Adress-Selektion (oder auch das gesamte Mailing, wenn Sie sich für eine Anzeige oder ein Branding entscheiden, siehe auch FAQ) wählen.

Gibt es Inhalts-Beschränkungen bei Dritt-Werber-Inhalten?

JA, i.d.R. dürfen keine Dienstleistungen & Handelswaren dargeboten werden, die jenen von cpu4you ähneln oder identisch sind – es obliegt alleinig uns dies zu entscheiden. Generell ist zu beachten, dass Informations-Inhalte nur nach vorheriger Sichtung angenommen werden können.

Können wir ein Probeexemplar eines Mailings erhalten, in dem wir als Dritt-Werber auftreten?

JA, selbstverständlich setzen wir Ihre Rechnungsadresse auf die jeweilige Mailing-Adressdaten-Liste.

Können wir eine Kopie der jeweiligen Mailing-Adressdaten-Liste haben?

NEIN. Diese Daten dienen rein der internen Verwendung. Wir sind nicht dazu berechtigt, Ihnen diese Daten zu übermitteln, zu überlassen etc.

Wie lauten die Gestaltungs-Vorgaben für Anzeigen bzw. Brandings?

CMYK-Offsetdruck, Auflösung mindestens 300 bzw. optimal 356 DPI; keine Schmuck- und Sonderfarben sowie keine alternativen Farbräume, Transparenzen, Kommentare, Verschlüsselungen etc.; Farbprofil ISO Coated v2 300% (ECI), Abgabe als PDF (Version 1.3 als PDF/X-3:2002-Standard) ODER als TIFF (auf Hintergrundebene reduzieren, keine Alpha-Kanäle, keine Freistellungspfade, ohne Komprimierung speichern, Pixelanordnung Interleaved); Sicherheitsabstand oben & unten 8mm, links & rechts 12mm, ausgehend vom Rand des Datenformats, keine Texte bzw. relevante Elemente in diesem Bereich; abgegebene Sujets dürfen keine Druckermarken wie Schnittmarken, Beschnittzugabemarken, Passkreuze, Farbkontrollstreifen oder sonstige Seiteninformationen oder einen Anzeige-Hinweis enthalten (siehe auch FAQ Anzeige-Hinweis).

Datenformat (Abgabeformat) & Endformat (fertiges Druckergebnis) sind vom Anzeigenformat abhängig, Details dazu siehe Tarifliste. Vorweg: Die meisten Werbeflächen sind für die Anzeigengröße 1/3 quer A4 optimiert und werden im unteren Seitendrittel abfallend platziert (Innenteil). In diesem Fall ist das Datenformat 216x102mm und das Endformat 210x99mm, die Beschnittzugabe beträgt rechts, links & unten 3mm.

Vermeiden Sie Schriftgrößen unter 6 Punkt. Bei positiven Linien (dunkle Linie auf hellem Hintergrund) sollte eine Mindeststärke von 0,25 pt (0,09 mm) verwendet werden. Bei negativen Linien (helle Linie auf dunklem Hintergrund) ist eine Mindestlinienstärke von 0,5 pt (0,18 mm) zu empfehlen.

Bei einer Farbdeckung unter 10% kann die Farbe des Druckergebnisses sehr blass erscheinen. Beachten Sie, dass 10% Gelb beispielsweise schwächer als 10% Cyan wirken. Schwarze und graue Objekte wie Texte oder Linien müssen immer in reinem Schwarz angelegt werden, z.B.: Cyan 0%, Magenta 0%, Gelb 0%, Schwarz 100% bzw. Cyan 0%, Magenta 0%, Gelb 0%, Schwarz 60%. Bei schwarzen Flächen (jedoch nicht bei Texten und Linien, da es hierbei leicht zu Passungenauigkeiten kommen kann!) lässt sich ein Tiefschwarz durch das Zufügen anderer Farbanteile erreichen, z.B.: Cyan 60%, Magenta 40%, Gelb 20%, Schwarz 100% (bis max. 300% Farbauftrag lt. Farbprofil).

Anm.: Bei der Wiedergabe Ihrer Sujets wird selbstverständlich eine 100%ige Farb- bzw. Wiedergabetreue angestrebt, diese kann jedoch nicht garantiert werden. cpu4you übernimmt daher keinerlei Haftung für eventuell auftretende Abweichungen. Sollten abgegebene Anzeigensujets von den hier gemachten Vorgaben abweichen so können notwendige Korrekturmaßnahmen nach vorhergehender Absprache von cpu4you gesondert verrechnet werden.

Wie lauten die Gestaltungs-Vorgaben für „Spezial“-Beilagen wie Tip on Cards (TOC) oder Banderolen?

Details hierzu bedürfen einer genaueren Besprechung und sind daher nur auf Anfrage.

Ist cpu4you/arztwerbung24.at eine Werbeagentur, ein Adressenverlag oder ein Direktwerbeunternehmen?

NEIN. Unsere werbetechnische Agenda hat zum Ziel, Eigenwerbung zu betreiben – oder anders ausgedrückt: Dienstleistungen und/oder Handelswaren von cpu4you darzubieten. Im Sinne der Kostenoptimierung und gemeinsamer Ressourcennutzung haben wir uns jedoch dazu entschlossen, uns gegenüber ergänzenden Dritt-Werbern breit zu öffnen. (Vgl. auch § 32 Abs. 1a ff GewO 1994: „Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe […], wenn diese Leistungen die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen.“)

Kann es überhaupt nur EINEN EINZIGEN „Dritt“-Werber geben? Dieser Ausdruck verwirrt uns.

Kurz: JA. Auch ein einziger Werber neben cpu4you wird als „Dritt“-Werber (und nicht z.B. „Zweit“-Werber) bezeichnet. Somit kann es auch 3 „Dritt“-Werber geben. Anders ausgedrückt: JEDER Werber neben cpu4you ist ein „Dritt-Werber“.

Wir würden gerne die Selektion „Praxis-Eröffnungen der letzten 12 Monate“ buchen. Geht das?

Nein – zumindest nicht in der Art und Weise, die Sie vermutlich meinen. Das Problem liegt hierbei in der verwirrenden, offiziellen Bezeichnung „Praxis-Eröffnung“ (Anm.: Die Bundesländer bezeichnen das in Wirklichkeit unterschiedlich – z.B. „Ordinations-Eröffnung“, „Niedergelassen haben sich…“ etc. – der Einfachheit halber hier nur: „Praxis-Eröffnung“): Unter diesem Begriff werden in den genutzten Datenquellen nicht immer nur „nagelneue“ Praxen, sondern teilweise auch z.B. Praxis-Übernahmen (an)geführt. Weiters kann es auch passieren, dass eine Namens- (z.B. durch Heirat) oder Adressänderung (z.B. „Musterort 44“ wird zu „Hauptstraße 15“ – eigentlich eine „Praxis-Verlegung“) auch als „Praxis-Eröffnung“ bezeichnet wird, obwohl diese Praxen bereits seit Jahren existieren. Anders gesagt: Wir können keinesfalls garantieren, dass die Selektion „Praxis-Eröffnungen der letzten 12 Monate“ das umsetzt worauf Sie als Werber vermutlich abzielen: Nagelneue Praxen, die in den letzten 12 Monaten eröffnet haben.

Wir möchten ausschließlich bei „Ärzten für Allgemeinmedizin“ werben. Können Sie garantieren, dass es sich bei dieser Selektion nur um Ärzte handelt, die ausschließlich als Allgemeinmediziner praktizieren?

NEIN, leider nicht zu 100%. Das „Problem“ hierbei ist, dass manche Ärzte ihre Ausbildung zum Allgemeinmediziner mit weiteren Fächern wie z.B. Innere Medizin, Chirurgie usw. ergänzen. In den von uns verwendeten Datenquellen scheinen diese dann als „Ärzte für Allgemeinmedizin“ auf – auch wenn diese vorwiegend z.B. als „Fachärzte für Innere Medizin“ praktizieren. Natürlich ändert das nichts an dem Umstand, dass es sich ja richtigerweise auch um „Ärzte für Allgemeinmedizin“ handelt.

Welcher Absender wird bei den Direct-Mailings angeführt?

Über dem Empfänger des Mailings ist im Adressfeld i.d.R. folgende Absenderinformation angegeben:

Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt
Retouren an cpu4you.at, IZ NÖ-Süd, Straße 2a, Obj. M39/II, 2351 Wiener Neudorf

Als Impressum des Anschreibens bzw. des cpu4you-Werbeprospekts ist i.d.R. folgendes gem. § 24 Abs 1 MedienG angegeben (Anmerkung: Hersteller und Herstellungsort wechseln und sind daher hier nur mit „TBA“ gekennzeichnet):

Medieninhaber: Computer Projects Unlimited Ges.m.b.H., IZ NÖ-Süd, Straße 2a, Obj. M39/II, 2351 Wiener Neudorf; Druck: TBA

Ich möchte eine Beilage für 4.800 Mailings buchen, geographische Hotspots sollen „Wien, Niederösterreich & Burgenland“ sein. Gehen sich hier 4.800 Empfänger aus? Und falls nicht – was passiert dann?

Die gängige Adress-Selektion „geographische Hotspots Wien, Niederösterreich & Burgenland“ resultiert aktuell in „nur“ 4.571 Adress-Datensätzen (Stand 15. März 2019). In diesem Fall werden die verbleibenden 229 „Adress-Plätze“ sinnvoll nach unserem Ermessen mit i.d.R. umliegenden Adress-Datensätzen aufgefüllt.

Umgekehrt – sollte die Adress-Selektion zu viele Adress-Datensätze ergeben – werden überschüssige „Adress-Plätze“ sinnvoll nach unserem Ermessen gekürzt.

Warum wird uns der Posten „Werbeabgabe“ verrechnet?

Weil wir dazu verpflichtet sind. Eine ausgezeichnete Erklärung finden Sie auf der Seite der WKO, den entsprechenden Rechtstext finden Sie hier. Für alle, die eine schnelle Erklärung brauchen: „Die gesetzliche Werbeabgabe beträgt 5% der „Bemessungsgrundlage“. Die „Bemessungsgrundlage“ ist das Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994, das der Übernehmer des Auftrages dem Auftraggeber in Rechnung stellt, wobei die Werbeabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist.“

Muss unsere Anzeige z.B. innerhalb des cpu4you-Werbeprospekts gekennzeichnet werden?

JA! Ihre Anzeige wird in unmittelbarer Anzeigennähe mit dem zumeist horizontal ausgerichteten Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet, die Schriftgröße wird abhängig vom restlichen Inhalt gleich groß oder nur geringfügig kleinerer gewählt. Siehe hierzu auch § 26 MedienG sowie OGH(4Ob172/90): „Eine Kennzeichnung im Kleinstdruck entspreche nicht der Absicht des Gesetzgebers; auch müßten die im Gesetz geforderten Hinweise so plaziert sein, daß sie sich eindeutig auf die entsprechende Anzeige beziehen und nicht als Teil eines anderen Beitrages erscheinen. Um Täuschungen zu verhindern, dürfe die Kennzeichnung aber auch nicht senkrecht neben der Einschaltung stehen, weil sonst die erforderliche blickfangmäßige Kenntnisnahme nicht gewährleistet sei.“

Beachten Sie jedoch, dass diese Kennzeichnung erst durch UNS erfolgt – das bedeutet wiederum, dass das von Ihnen abgegebene Anzeigensujet somit KEINEN „Anzeige“-Hinweis etc. enthalten darf!