Weil wir dazu verpflichtet sind. Eine ausgezeichnete Erklärung finden Sie auf der Seite der WKO, den entsprechenden Rechtstext finden Sie hier. Für alle, die eine schnelle Erklärung brauchen: „Die gesetzliche Werbeabgabe beträgt 5% der „Bemessungsgrundlage“. Die „Bemessungsgrundlage“ ist das Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994, das der Übernehmer des Auftrages dem Auftraggeber in Rechnung stellt, wobei die Werbeabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist.“